Datenschutzerklärung nach der DSGVO: Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Peter Zmarzly Loher Str. 72-74 58256 Ennepetal Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten: Wir verarbeiten personenbezogene Datenunserer Kunden grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung Personen bezogener Daten unserer Kunden folgt nur nach Einwilligung des Kunden. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art.6 Abs.1 lit.a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient Art.6Abs.1lit.b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art.6Abs.1lit.cDSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art.6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens so der eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art.6Abs.1lit.f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Datenlöschung und Speicherdauer Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. ZED - AGB Geltungsbereich Die   nachfolgenden   allgemeinen   Verkaufs-,   Liefer-   und   Reparaturbedingungen   (im   Folgenden   kurz   AGB)   gelten   für   Verträge   zwischen   ZED-Elektrotechnik,   vertreten   durch   den/   die   Geschäftsführer,   Herr   Peter   Zmarzly   und   ihren   Kunden (Verbraucher und Unternehmer) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen: Vertragsschluss Bestellungen des Kunden bei ZED-Elektrotechnik, stellen lediglich ein Angebot an ZED zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ZED Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend Die Annahme erfolgt durch ZED-Elektrotechnik mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware Lieferung ZED-Elektrotechnik   liefert   Komponenten     an   die   vom   Kunden   angegebene   Adresse   in   Deutschland   oder   EU.   Ist   der   Kunde   Unternehmer,   geht   die   Gefahr   mit   Übergabe   der   Ware   an   den   Spediteur   bzw.   bei   Abholung   durch   den   Kunden,   bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt Alle   Preise   verstehen   sich   in   Euro   zzgl.   MwSt.   und   zzgl.   Verpackung   und   Versandkosten.   Zahlungen   sind   sofort   und   ohne   Abzug   nach   Erhalt   der   Rechnung   fällig,   soweit   keine   abweichende   Vereinbarung   getroffen   oder   auf   der   Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ZED-Elektrotechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware) Ist   der   Kunde   Unternehmer,   gilt   daneben   folgendes:   •   Die   gelieferte   Ware   bleibt   Eigentum   von   ZED   bis   zur   Erfüllung   sämtlicher   ZED   gegen   den   Kunden   zustehender   Ansprüche,   auch   wenn   die   einzelne   Ware   bezahlt   worden   ist.   •   Der Unternehmerkunde   ist   befugt,   die   Vorbehaltsware   im   ordnungsgemäßen   Geschäftsbetrieb   an   Dritte   weiter   zu   veräußern,   wenn   sichergestellt   wird,   dass   die   Zahlung   an   Muster-GmbH   erfolgt   und   dass   das   Eigentum   auf   den   Dritten   erst übergeht,   wenn   dieser   seine   Zahlungsverpflichtungen   erfüllt   hat.   •   Der   Unternehmerkunde   kann   seinerseits   unter   Eigentumsvorbehalt   weiterveräußern,   ohne   dass   hierdurch   das   vorbehaltene   Eigentum   auf   den   Dritten   übergeht.   •   Der Unternehmerkunde    darf    ohne    Zustimmung    von    ZED,    die    Vorbehaltsware    nicht    verpfänden    oder    diese    zur    Sicherung    übereignen.    Eine    Verarbeitung    oder    Umbildung    der    Vorbehaltsware    durch    den    Unternehmerkunden    erfolgt ausschließlich    im    Namen    und    im    Interesse    von    Muster-GmbH.    Bei    Pfändungen,    Beschlagnahmen    oder    sonstigen    Verfügungen    oder    Eingriffen    Dritter    hat    der    Unternehmerkunde    ZED    unverzüglich    zu    benachrichtigen.    •    Der Unternehmerkunde   tritt   seine   Forderungen   aus   der   Weiterveräußerung   der   Vorbehaltsware   einschließlich   aller   Nebenrechten   bereits   jetzt   in   voller   Höhe   im   Voraus   sicherungshalber   an   ZED-Elektrotechnik   ab,   die   diese   Abtretung annimmt.   Bis   auf   Widerruf   und   solange   sich   der   Unternehmerkunde   nicht   in   Verzug   befindet,   ist   der   Unternehmerkunde   berechtigt,   die   ZED   abgetretenen   Forderungen   selbst   einzuziehen;   er   ist   jedoch   nicht   berechtigt,   über   sie   in   anderer Weise,   z.   B.   durch   Abtretung,   zu   verfügen.   •   Auf   Verlangen   von   ZED   hat   der   Unternehmerkunde   die   Forderungsabtretung   dem   betreffenden   Abnehmer   bekannt   zu   machen   und   ZED   die   zur   Geltendmachung   ihrer   Rechte   gegen   den Abnehmer   erforderlichen   Unterlagen,   z.   B.   Rechnungen,   auszuhändigen   und   die   erforderlichen   Auskünfte   zu   erteilen.   Muster-GmbH   wird   die   ihr   zustehenden   Sicherheiten   auf   Verlangen   des   Kunden   nach   Wahl   von   Peter   Zmarzly freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt Ist   der   Kunde   Unternehmer   entscheidet   ZED-Elektrotechnik   über   die   Art   der   Nacherfüllung   und   es   gilt   zusätzlich   §   377   HGB;   im   Fall   der   Ersatzlieferung   sind   die   Kosten   des   Ausbaus   der   mangelhaften   Sache   und   die   Kosten   des   Einbaus   der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung Haftung Schadensersatzansprüche   des   Kunden   sind   ausgeschlossen.   Das   gilt   nicht   soweit   ZED-Elektrotechnik     nach   zwingenden   gesetzlichen   Vorschriften   (z.   B.   Produkthaftungsgesetz),   bei   Vorsatz,   grober   Fahrlässigkeit,   wegen   der   Verletzung   des Lebens,   des   Körpers   oder   der   Gesundheit   oder   wegen   der   Verletzung   wesentlicher   Vertragspflichten,   d.h.   Pflichten,   die   ZED   dem   Kunden   nach   Inhalt   und   Zweck   des   Vertrages   gerade   zu   gewähren   hat   oder   deren   Erfüllung   die ordnungsgemäße   Durchführung   des   Vertrages   überhaupt   erst   ermöglicht   und   auf   deren   Einhaltung   der   Kunde   regelmäßig   vertraut   und   vertrauen   darf,   haftet.   Ein   Anspruch   auf   Schadensersatz   wegen   einer   leicht   fahrlässigen   Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN Es    gelten    die    Regelungen    unter    III    dieser    AGB    entsprechend,    wenn    nachfolgend    keine    abweichende    Vereinbarung    getroffen    wurde.    Die    Bedingungen    gelten    nicht,    wenn    Reparaturen    im    Rahmen    von    Mängelansprüchen    des Vertragspartners ausgeführt werden. Kosten Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Ein   vom   Vertragspartner   gewünschter   Kostenvoranschlag   ist   nur   verbindlich,   wenn   er   von   uns   schriftlich   abgegeben   und   als   verbindlich   bezeichnet   wird.   Für   die   zur   Abgabe   des   Kostenvoranschlages   erforderlichen   Leistungen   werden   dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können. Ergibt   sich   während   der   Reparatur,   dass   die   zu   erwartenden   Kosten   der   Reparatur   die   unverbindlich   veranschlagten   Kosten   übersteigen   und   nicht   in   einem   wirtschaftlich   vertretbaren   Verhältnis   zum   Zeitwert   der   zu   reparierenden   Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren. Die   Sache   wird   nach   einem   von   uns   nicht   zu   vertretenden   Abbruch   einer   Reparatur   nur   auf   ausdrücklichen   Wunsch   des   Vertragspartners   gegen   Erstattung   der   hierdurch   entstehenden   Kosten   wieder   in   den   Ursprungszustand zurückversetzt.   Bei   der   Berechnung   der   Reparatur   sind   die   Preise   für   verwendete   Teile,   Materialien   und   Sonderleistungen   sowie   die   Preise   für   die   Arbeitsleistungen,   die   Fahrt-   und   Transportkosten   jeweils   gesondert   auszuweisen.   Wird   die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. Beendigung Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. Zahlungen Zahlungen und Zahlungsfristen werden mit jeweiligen Kunden separat schriftlich vereinbart. Mitwirkungspflichten Der   Kunde   hat   die   Pflicht,   für   angemessene   Arbeitsbedingungen   und   die   Sicherheit   am   Ort   der   Reparatur   bzw.   der   Montage   zu   sorgen.   Der   Kunde   ist   verpflichtet   die   erforderliche   Energie   einschließlich   der   erforderlichen   Anschlüsse   auf seine   Kosten   bereitzustellen.   Er   hat   alle   Materialien   und   Betriebsstoffe   bereitzustellen   und   alle   sonstigen   Handlungen   vorzunehmen,   die   zur   Erprobung   nötig   sind.Kommt   der   Kunde   seinen   Verpflichtungen   nicht   nach,   so   ist   ZED   berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage   Die   Angaben   von   ZED   über   Reparatur-   oder   Montagefristen   beruhen   auf   Schätzungen   und   sind   unverbindlich.   In   Fällen   nicht   voraussehbarer   betrieblicher   Behinderungen   (z.B.   Arbeitseinstellungen,   Beschaffungsschwierigkeiten   von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt, Pandemien und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden Der   Kunde   ist   zur   Abnahme   verpflichtet,   sobald   ihm   die   Fertigstellung   angezeigt   worden   ist.   Wegen   unwesentlicher   Mängel   kann   die   Abnahme   nicht   verweigert   werden.   Kommt   der   Kunde   mit   der   Abnahme   in   Verzug,   so   gilt   die   Abnahme nach   Ablauf   von   12   Werktagen   seit   Anzeige   der   Fertigstellung   als   erfolgt.   Hat   der   Kunde   die   Anlage   ohne   Abnahme   in   Benutzung   genommen,   gilt   die   Abnahme   nach   Ablauf   von   sechs   Werktagen   nach   Beginn   der   Benutzung   als   erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. Erweitertes Pfandrecht ZED-Elektrotechnik   steht   wegen   seiner   Forderungen   aus   dem   Werkvertrag   ein   Pfandrecht   an   dem   aufgrund   des   Vertrages   in   seinen   Besitz   gelangten   Reparatur-   bzw.   Montagegegenstand   Kunden   zu.   Das   Pfandrecht   kann   auch   wegen Forderungen    aus    früher    durchgeführten    Arbeiten,    Ersatzteillieferungen    und    sonstigen    Leistungen    geltend    gemacht    werden,    soweit    sie    mit    dem    Auftragsgegenstand    im    Zusammenhang    stehen.    Für    sonstige    Ansprüche    aus    der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gewährleistung Der   Kunde   hat   einen   Mangel   der   Reparatur   oder   Montage   Muster-GmbH   unverzüglich   mitzuteilen.   Hat   der   Kunde   ohne   Einwilligung   von   Muster-GmbH   Instandsetzungs-   oder   Montagearbeiten   unsachgemäß   selbst   ausgeführt   oder   von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Muster-GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. SCHLUSSBESTIMMUNGEN ZED   ist   nicht   bereit   oder   verpflichtet,   an   einem   Streitbeilegungsverfahren   vor   einer   Verbraucherschlichtungsstelle   teilzunehmen.   Nach   Entstehen   einer   Streitigkeit   zwischen   der   ZED-Elektrotechnik   und   einem   Verbraucher-Kunden,   die nicht   durch   Verhandlungen   mit   dem   Verbraucher-Kunden,   zum   Beispiel   im   Rahmen   unseres   Kundenbeschwerdesystems   beigelegt   werden   konnte,   können   Verbraucher-Kunden   grundsätzlich   die   für   allgemeine   Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Datenschutzerklärung nach der DSGVO: Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Peter Zmarzly Loher Str. 72-74 D-58256 Ennepetal Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten: Wir verarbeiten personenbezogene Datenunserer Kunden grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung Personen bezogener Daten unserer Kunden folgt nur nach Einwilligung des Kunden. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art.6 Abs.1 lit.a EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient Art.6Abs.1lit.b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art.6Abs.1lit.cDSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art.6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens so der eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art.6Abs.1lit.f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Datenlöschung und Speicherdauer Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. ZED - AGB Geltungsbereich Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen ZED-Elektrotechnik, vertreten durch den/ die Geschäftsführer, Herr Peter Zmarzly und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen: Vertragsschluss Bestellungen des Kunden bei ZED-Elektrotechnik, stellen lediglich ein Angebot an ZED zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ZED. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend Die Annahme erfolgt durch ZED-Elektrotechnik mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware Lieferung ZED-Elektrotechnik liefert Komponenten an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland oder EU. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ZED-Elektrotechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware) Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ZED bis zur Erfüllung sämtlicher ZED gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Muster-GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von ZED, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Muster-GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ZED unverzüglich zu benachrichtigen. • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ZED-Elektrotechnik ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die ZED abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. • Auf Verlangen von ZED hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und ZED die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Muster-GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Peter Zmarzly freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt Ist der Kunde Unternehmer entscheidet ZED-Elektrotechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung Haftung Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ZED-Elektrotechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die ZED dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden. Kosten Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind. Beendigung Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen. Zahlungen Zahlungen und Zahlungsfristen werden mit jeweiligen Kunden separat schriftlich vereinbart. Mitwirkungspflichten Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist ZED berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage Die Angaben von ZED über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt, Pandemien und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen. Erweitertes Pfandrecht ZED-Elektrotechnik steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gewährleistung Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Muster-GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Muster-GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt. SCHLUSSBESTIMMUNGEN: ZED ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der ZED-Elektrotechnik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher- Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.