Datenschutzerklärung nach der DSGVO:Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:Peter Zmarzly Loher Str. 72-74 58256 EnnepetalUmfang der Verarbeitung personenbezogener Daten:WirverarbeitenpersonenbezogeneDatenunsererKundengrundsätzlichnur,soweitdieszurBereitstellungunsererLeistungenerforderlichist.DieVerarbeitungPersonenbezogenerDatenunsererKundenfolgtnurnachEinwilligungdes Kunden. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet istRechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener DatenSoweitwirfürVerarbeitungsvorgängepersonenbezogenerDateneineEinwilligungderbetroffenenPersoneinholen,dientArt.6Abs.1lit.aEU-Datenschutzgrundverordnung(DSGVO)alsRechtsgrundlage.BeiderVerarbeitungvon personenbezogenenDaten,diezurErfüllungeinesVertrages,dessenVertragsparteidiebetroffenePersonist,dientArt.6Abs.1lit.bDSGVOalsRechtsgrundlage.DiesgiltauchfürVerarbeitungsvorgänge,diezurDurchführungvertraglicher Maßnahmenerforderlichsind.SoweiteineVerarbeitungpersonenbezogenerDatenzurErfüllungeinerrechtlichenVerpflichtungerforderlichist,derunserUnternehmenunterliegt,dientArt.6Abs.1lit.cDSGVOalsRechtsgrundlage.Fürden Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art.6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.IstdieVerarbeitungzurWahrungeinesberechtigtenInteressesunseresUnternehmenssodereinesDrittenerforderlichundüberwiegendieInteressen,GrundrechteundGrundfreiheitendesBetroffenendaserstgenannteInteressenicht, so dient Art.6Abs.1lit.f DSGVO als Rechtsgrundlage für die VerarbeitungDatenlöschung und SpeicherdauerDiepersonenbezogenenDatenderbetroffenenPersonwerdengelöschtodergesperrt,sobaldderZweckderSpeicherungentfällt.EineSpeicherungkanndarüberhinauserfolgen,wenndiesdurchdeneuropäischenodernationalen GesetzgeberinunionsrechtlichenVerordnungen,GesetzenodersonstigenVorschriften,denenderVerantwortlicheunterliegt,vorgesehenwurde.EineSperrungoderLöschungderDatenerfolgtauchdann,wenneinedurchdiegenannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.ZED - AGBGeltungsbereichDie nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen ZED-Elektrotechnik, vertreten durch den/ die Geschäftsführer, Herr Peter Zmarzly und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkanntVerbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGBUnternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGBWiderrufsrecht für VerbraucherVerbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:VertragsschlussBestellungen des Kunden bei ZED-Elektrotechnik, stellen lediglich ein Angebot an ZED zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ZEDAngebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibendDie Annahme erfolgt durch ZED-Elektrotechnik mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der WareLieferungZED-Elektrotechnik liefert Komponenten an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland oder EU. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.Preise, Zahlungsbedingungen und EigentumsvorbehaltAlle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurdenDie gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ZED-Elektrotechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware)Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ZED bis zur Erfüllung sämtlicher ZED gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Muster-GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von ZED, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Muster-GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ZED unverzüglich zu benachrichtigen. • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ZED-Elektrotechnik ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die ZED abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. • Auf Verlangen von ZED hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und ZED die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Muster-GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Peter Zmarzly freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.GewährleistungEs gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränktIst der Kunde Unternehmer entscheidet ZED-Elektrotechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasstMängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab LieferungHaftungSchadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ZED-Elektrotechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die ZED dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGENEs gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.KostenWird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.Beendigung Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.Zahlungen Zahlungen und Zahlungsfristen werden mit jeweiligen Kunden separat schriftlich vereinbart.MitwirkungspflichtenDer Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist ZED berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.Frist für die Ausführung der Reparatur oder MontageDie Angaben von ZED über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt, Pandemien und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den KundenDer Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.Erweitertes PfandrechtZED-Elektrotechnik steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.GewährleistungDer Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Muster-GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Muster-GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.SCHLUSSBESTIMMUNGENZED ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der ZED-Elektrotechnik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Datenschutzerklärung nach der DSGVO:Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Peter Zmarzly Loher Str. 72-74 D-58256 EnnepetalUmfang der Verarbeitung personenbezogener Daten:Wir verarbeiten personenbezogene Datenunserer Kunden grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung Personen bezogener Daten unserer Kunden folgt nur nach Einwilligung des Kunden. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet istRechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener DatenSoweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art.6 Abs.1 lit.a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient Art.6Abs.1lit.b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art.6Abs.1lit.cDSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art.6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens so der eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art.6Abs.1lit.f DSGVO als Rechtsgrundlage für die VerarbeitungDatenlöschung und SpeicherdauerDie personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.ZED - AGBGeltungsbereichDie nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen ZED-Elektrotechnik, vertreten durch den/ die Geschäftsführer, Herr Peter Zmarzly und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkanntVerbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGBUnternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGBWiderrufsrecht für VerbraucherVerbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:VertragsschlussBestellungen des Kunden bei ZED-Elektrotechnik, stellen lediglich ein Angebot an ZED zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ZED. Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend Die Annahme erfolgt durch ZED-Elektrotechnik mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der WareLieferungZED-Elektrotechnik liefert Komponenten an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland oder EU. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.Preise, Zahlungsbedingungen und EigentumsvorbehaltAlle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ZED-Elektrotechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware)Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes: • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ZED bis zur Erfüllung sämtlicher ZED gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Muster-GmbH erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von ZED, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Muster-GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ZED unverzüglich zu benachrichtigen. • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ZED-Elektrotechnik ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die ZED abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. • Auf Verlangen von ZED hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und ZED die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Muster-GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Peter Zmarzly freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.GewährleistungEs gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränktIst der Kunde Unternehmer entscheidet ZED-Elektrotechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab LieferungHaftungSchadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ZED-Elektrotechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die ZED dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGENEs gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.KostenWird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.Beendigung Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.Zahlungen Zahlungen und Zahlungsfristen werden mit jeweiligen Kunden separat schriftlich vereinbart.MitwirkungspflichtenDer Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist ZED berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage Die Angaben von ZED über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt, Pandemien und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den KundenDer Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.Erweitertes PfandrechtZED-Elektrotechnik steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.GewährleistungDer Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Muster-GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Muster-GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Muster-GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.SCHLUSSBESTIMMUNGEN: ZED ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der ZED-Elektrotechnik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.